Ersuchen um die Auslegung von Tarifverträgen sowie Streitigkeiten, die sich aus der Erfüllung eines Tarifvertrags ergeben, fallen in den Zuständigkeitsbereich der Arbeitsgerichte.
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Ersuchen um die Auslegung von Tarifverträgen sowie Streitigkeiten, die sich aus der Erfüllung eines Tarifvertrags ergeben, fallen in den Zuständigkeitsbereich der Arbeitsgerichte.