Nach dem allgemeinen Grundsatz des Arbeitsrechts können mit dem Tarifvertrag Vereinbarungen getroffen werden, die sich für die Arbeitnehmer günstiger auswirken.
Bestimmungen eines Tarifvertrags, die gegen die Gesetze und Verordnungen verstoßen, sind nichtig, sofern sie für die Arbeitnehmer nicht günstiger sind.