Ein Tarifvertrag, der nicht innerhalb der vorgeschriebenen Frist und unter Wahrung der vorgeschriebenen Form aufgekündigt wird, behält als unbefristeter Vertrag weiterhin seine Gültigkeit. Er kann anschließend unter Einhaltung der im Vertrag vorgesehenen Aufkündigungsfrist aufgekündigt werden.
Haben die Parteien den Beginn der Aufkündigungsfrist verpasst, so besteht für sie noch die Möglichkeit, sich gemeinsam darauf zu einigen, den Tarifvertrag oder bestimmte seiner Bestimmungen neu zu verhandeln. In diesem Fall muss spätestens 6 Wochen vor dem Datum des Ablaufs des Tarifvertrags oder der Bestimmungen mit den Verhandlungen begonnen werden.