Die betroffenen Arbeitnehmer werden über den Tarifvertrag in Kenntnis gesetzt, indem an geeigneten Stellen ihres Arbeitsplatzes entsprechende Aushänge angebracht werden.
Auf einfache Anfrage wird dem Arbeitnehmer der Tarifvertrag entweder an die persönliche E-Mail-Adresse zugesendet, die er an seinem Arbeitsplatz verwendet, oder er erhält den Vertrag – mit seinem Einverständnis – an seine persönliche E-Mail-Adresse an seinem Wohn- oder Aufenthaltsort.
Sollte ein Versand per E-Mail nicht möglich sein, wird der Tarifvertrag den Arbeitnehmern, die dies wünschen, auf Kosten der betreffenden Arbeitgeber als Ausdruck auf Papier ausgehändigt.