Die Dienststelle Genehmigungspflichtige Betriebe (Établissements Soumis à Autorisations - ESA) ist insbesondere damit beauftragt:
- für die Sicherheit der Öffentlichkeit und der Nachbarschaft im Allgemeinen zu sorgen,
- für die Sicherheit, Hygiene und Gesundheit am Arbeitsplatz, die Sauberkeit und die Ergonomie im Zusammenhang mit dem Betreiben der genehmigungspflichtigen Einrichtungen, Anlagen und Tätigkeiten zu sorgen,
- im Zusammenhang mit ihren speziellen Tätigkeitsfeldern sowie im Zusammenhang mit dem Schutz der Sicherheit und der Gesundheit der Arbeitnehmer im Allgemeinen Beschwerden zu bearbeiten und Kontrollen durchzuführen,
- Standardvorschriften in Sachen Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz und Brandschutz für die unter die Nomenklatur der genehmigungspflichtigen Betriebe fallenden Betriebe auszuarbeiten.
Die bearbeiteten Angelegenheiten betreffen:
- die Gesetzgebung über die genehmigungspflichtigen Betriebe,
- die Gesetzgebung in Sachen Beherrschung der Gefahren schwerer Unfälle mit gefährlichen Stoffen (SEVESO),
- das Übereinkommen über die grenzüberschreitenden Auswirkungen von Industrieunfällen (Übereinkommen von Helsinki vom 17. März 1992),
- den Schutz der Arbeitnehmer vor der Gefährdung durch chemische, physikalische und biologische Arbeitsstoffe,
- den Schutz der Arbeitnehmer vor der Gefährdung durch Asbestexposition,
- die Sicherheit in einigen Straßentunnels,
- die Sicherheit in den Bergwerken, Gräbereien und Steinbrüchen,
- die Verbringung von Explosivstoffen für zivile Zwecke.